Kündigung Mietvertrag

Möglichkeit und Modalitäten der Wohnungskündigung sowie Hinweise zur Einhaltung der Kündigungsfrist und Formvorschriften.

Die Kündigung Ihrer Wohnung ist nach Ablauf der Mindestmietdauer jederzeit möglich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Sie können Ihr Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten auf ein beliebiges Datum kündigen – also nicht nur auf Monatsende.

Beispiel:
Wenn Sie am 10. Februar kündigen, können Sie das Mietverhältnis frühestens auf den 10. Mai beenden – oder auf jedes beliebige Datum danach, solange die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten wird.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – per E-Mail oder Brief ist ausreichend.

Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag nicht kündigen, verlängert sich dieser automatisch auf unbestimmte Zeit.

Es bestehen keine besonderen Formvorschriften. Wichtig ist lediglich, dass Sie eine Kündigungsbestätigung von uns erhalten, um sicherzustellen, dass die Mitteilung fristgerecht eingegangen ist.

 

Es gelten die Bestimmungen des Mietvertrags. Allfällige abweichende Angaben sind unverbindlich.