Möglichkeit und Modalitäten der Wohnungskündigung sowie Hinweise zur Einhaltung der Kündigungsfrist und Formvorschriften.
Die Kündigung Ihrer Wohnung ist nach Ablauf der Mindestmietdauer und unter Beachtung der Kündigungsfrist jederzeit möglich.
Die Kündigungsfrist variiert je nach der im Mietvertrag festgelegten Laufzeit, die in der Regel 3 Monate zum Ende eines jeden Monats beträgt.
Wenn Sie die Wohnung beispielsweise am 15. Januar mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum frühestmöglichen Zeitpunkt kündigen, wird das Mietverhältnis am 30. April beendet.
Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag nicht kündigen, verlängert sich dieser automatisch auf unbestimmte Zeit.
Bei uns gibt es keine spezifischen Formvorschriften für die Kündigung. Sie können uns die Kündigung per E-Mail oder auf andere Weise zukommen lassen. Bitte stellen Sie jedoch sicher, dass Sie eine Kündigungsbestätigung von uns erhalten, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.