Was muss ich bei Beschädigungen in der Wohnung bezahlen?
Nach dem Check-Out wird das Inventar sowie die Wohnung- und Gebäudebestandteile auf Schäden kontrolliert. Beschädigungen werden dem ausziehenden Mieter weiterverrechnet. Die Abrechnungsmethodik finden Sie in
"Art. 4.1.6. Berechnung der Kosten für Schäden am Inventar und
Art. 4.1.7. Berechnung der Kosten für Schäden an festen Wohnungs- und Gebäudebestandteilen" der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).