Frühzeitiges Verlassen der Wohnung: Vertragsbedingungen, Haftung und Rückgabe von Schlüsseln vor Vertragsende.
Wenn Sie die Wohnung aus persönlichen oder beruflichen Gründen vor Ablauf der vertraglich festgelegten Mindestmietdauer oder Kündigungsfrist verlassen müssen, gelten die Bestimmungen des Mietvertrags und "Art. 4.1.2. Ausserterminliche Kündigung" der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
4.1.2. Ausserterminliche Kündigung
Möchte der Mieter frühzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden, wird die Elron Club AG versuchen einen ebenbürtigen Nachmieter zu finden. Sobald ein gültiges Mietverhältnis mit einem neuen Mieter zustande gekommen ist, wird der aktuelle Mieter aus der Haftung entlassen. Wird kein Nachmieter gefunden, haftet der aktuelle Mieter gemäss den Fristen und Laufzeiten des Mietvertrags. Bei einer vorzeitigen Kündigung wird die Wohnungsreinigung sowie eine Aufwandspauschale von CHF 500.00 für die Nachmietersuche in Rechnung gestellt.
Die Endreinigungen werden in diesem Fall wie folgt verrechnet:
- 1.5-Zimmerwohnung CHF 890.00
- 2.5-Zimmerwohnung CHF 990.00
- 3.5-Zimmerwohnung CHF 1'390.00
- 4.5-Zimmerwohnung CHF 1'590.00
Es ist grundsätzlich nicht möglich, vor Vertragsende von der Haftung entlassen zu werden. Daher wird empfohlen, vorausschauend zu handeln und gegebenenfalls eine kürzere Mindestmietdauer zu vereinbaren.
Sollten Sie dennoch vorzeitig ausziehen müssen, können Sie die Schlüssel und somit die Wohnung vorzeitig zurückgeben. Dennoch haften Sie bis zum Ende der Mietdauer für die volle Miete.