Vorzeitige Auflösung Mietvertrag

Frühzeitiges Verlassen der Wohnung: Vertragsbedingungen, Haftung und Rückgabe von Schlüsseln vor Vertragsende.

Wenn Sie die Wohnung aus persönlichen oder beruflichen Gründen vor Ablauf der vertraglich festgelegten Mindestmietdauer oder Kündigungsfrist verlassen müssen, gelten die Bestimmungen des Mietvertrags und "Art. 4.1.2. Ausserterminliche Kündigung" der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Es ist grundsätzlich nicht möglich, vor Vertragsende von der Haftung entlassen zu werden. Daher wird empfohlen, vorausschauend zu handeln und gegebenenfalls eine kürzere Mindestmietdauer zu vereinbaren.

Sollten Sie dennoch vorzeitig ausziehen müssen, können Sie die Schlüssel und somit die Wohnung vorzeitig zurückgeben. Dennoch haften Sie bis zum Ende der Mietdauer für die volle Miete.